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Informationen - nicht nur für unsere Kunden 

Oktober 2022

Der EuGH hat bereits 2019 geurteilt, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen sind.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich dem (in einem konkreten Fall) angeschlossen.

Noch gibt es kein Gesetz dazu - aber es wird kommen.

Bitte bereiten Sie sich auf die künftig nötigen Aufzeichnungen vor. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Wir weisen noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass sie bereits jetzt in den folgenden Fällen zur Aufzeichnung verpflichtet sind:

- im Falle der Kurzarbeit

- im Falle der Saison-Kurzarbeit

- zur Prüfung der Einhaltung der Mindestlöhne .

Wir sind außerdem der Ansicht, dass es ohnehin sinnvoll ist, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Es hilft bei Streitigkeiten.

Das alles gilt natürlich auch für MiniJobs.

 

Mai 2022

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die Bundesregierung hat mit dem s.g. Steuerentlastungsgesetz 2022 am 20.05.2022 beschlossen, den Grundfreibetrag (also das Einkommen, was in jedem Fall steuerfrei bleibt) auf 10.347 Euro anzuheben. Weiter wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Außerdem wurde die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeit auf 0,38 Euro erhöht, was sich unterjährig nur bei der Besteuerung von Firmenfahrzeugen auswirkt. Diese rückwirkenden Änderungen haben auch Auswirkung auf Lohnersatzleistungen wie Kug (Kurzarbeitergeld) oder SKug (Saison-Kug), da bei der Berechnung dieser Leistungen das s.g. pauschalierte Nettoentgelt zugrunde gelegt wird. Die monatlichen Entlastungen fallen nach ersten Berechnungen nicht sehr hoch aus und liegen etwa bei bis zu 20 Euro, je nach Familienstand und Kinderzahl. Für die zurückliegenden Monate haben wir Rückrechnungen durchgeführt, was zu einer Vielzahl an geänderten Abrechnungen führt. Ausgeschiedene Mitarbeiter erhaltene keine geänderten Abrechnungen.

 

Januar 2022

Preisanpassung bei Quantum - wir können unsere bisherigen Preise nicht länger halten. Die Kompensation des Mehraufwandes 

an gestiegenen Energiekosten, Mietnebenkosten, Softwarekosten, Portokosten....  ist auch durch weitere Digitalisierung usw. n

nicht mehr machbar. Wir informieren Sie in Kürze.

 

August 2021

Für die Schwesterfirma Quantum Data UG (haftungsbeschränkt) gibt es ab dem 16.08.2021 eine direkte Telefonnummer:

+49 271 3875 3383

 

Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System aufzuzeichnen haben. Auch wenn die Entscheidung noch keinen Eingang in nationales (deutsches) Recht gefunden hat, sollten sich Arbeitgeber  vorbereiten. Das Amtsgericht Emden hat bereits eine Entscheidung zu Ungunsten des Arbeitgebers gefällt. Wir empfehlen zur Zeiterfassung Addison OneClick clockodo oder Addison Personal & Zeiten

 

Gutscheine an Mitarbeiter

Gutscheine werden von Arbeitgebern gerne an ihre Mitarbeiter gegeben. Sind sie doch steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die Grenze von 44,00 Euro nicht übersteigen und es auch nur einen Gutschein pro Monat gibt. Seit 01.01.2020 gelten allerdings verschärfte Anforderungen für diese Gutscheine. Die Gutscheine dürfen ausschießlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Zudem müssen die Anbieter die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, was ausländische Konzerne ausschließen dürfte. Update: die grenze wurde ab 2022 auf 50,00 Euro angehoben.

  

Kurzfristige Beschäftigungen

Denken Sie daran, wenn Sie Arbeitnehmer befristetet im Rahmen einer "kurzfristigen Beschäftigung" einstellen, rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Das gilt auch für Ferienarbeiter! Die Aufzeichnungspflichten sind auch hier zu beachten.

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