Informationen - nicht nur für unsere Kunden
März 2021
Ankündigung einer Preiserhöhung
Für alle unsere Dienstleistungen gelten mit Leistungsdatum ab dem 01. März 2021 leicht erhöhte Preise.
Seit Jahren haben wir die Preise stabil gehalten. Gestiegene Personalkosten, Kosten für EDV und Anwendungsprogramme, Kosten für Energie usw. machen die Preisanpassung unumgänglich. Gleichzeitg werden aller Sonderkonditionen aufgehoben und die preise für alle Kunden vereinheitlicht. Die neue Preisübersicht kann ab sofort abgefordert werden.
Januar 2021
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2021 auf 9,50 Euro/Stunde. Für einige Bereiche der Wirtschaft (Baugewerbe, Gastronomie usw.) gelten besondere tarifliche Mindestlöhne. Bitte sprechen Sie uns darauf an.
Arbeitszeiterfassung
Der EuGH hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mit einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System aufzuzeichnen haben. Auch wenn die Entscheidung noch keinen Eingang in nationales (deutsches) Recht gefunden hat, sollten sich Arbeitgeber vorbereiten. Das Amtsgericht Emden hat bereits eine Entscheidung zu Ungunsten des Arbeitgebers gefällt. Wir empfehlen zur Zeiterfassung Addison OneClick clockodo oder Addison Personal & Zeiten
Gutscheine an Mitarbeiter
Gutscheine werden von Arbeitgebern gerne an ihre Mitarbeiter gegeben. Sind sie doch steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie die Grenze von 44,00 Euro nicht übersteigen und es auch nur einen Gutschein pro Monat gibt. Seit 01.01.2020 gelten allerdings verschärfte Anforderungen für diese Gutscheine. Die Gutscheine dürfen ausschießlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Zudem müssen die Anbieter die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, was ausländische Konzerne ausschließen dürfte.
Seit April 2020
Geplagt von der Pandemie? Behördliche Schließungen, Markteinbruch, Umsatzrückgang, Liquiditätsengpass? Diese Krise fordert einen jeden. Wir unterstützen Sie bei Planung, Einführung und Abrechnung von Kurzarbeit, Beantragung von Liquiditätshilfen...
Baugewerbe
Der Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2021 in den "alten Bundesländern" 12,85 Euro/Stunde, der Mindestlohn 2 (für Facharbeiter) beträgt 15,70 Euro/Stunde. Bitte informieren Sie sich gelegentlich wieder an dieser Stelle. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband, der Soka Bau oder kontaktieren Sie uns.
Aufzeichnungspflichten
Ob MiniJob oder bei Arbeitszeiten von mehr als 8 Stunden/Tag - die Aufzeichnungspflichten über Arbeitszeiten sind vielfältig. Sie möchten Ihren Aufzeichnungsplichten verlässlich und kostengünstig nachkommen? Kein Problem. Wir stellen Ihnen gene ein Tool zur Verfügung. Damit können Sie Personalstammdaten und Arbeitszeiten erfassen und gleichzeitig an uns übertragen und Sie haben die Personaldaten jederzeit im Blick.
Kurzfristige Beschäftigungen
Denken Sie daran, wenn Sie Arbeitnehmer befristetet im Rahmen einer "kurzfristigen Beschäftigung" einstellen, rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung einen entsprechenden Arbeitsvertrag abzuschließen. Das gilt auch für Ferienarbeiter! Die Aufzeichnungspflichten sind auch hier zu beachten.