Wichtiger Hinweis!
Bei Neuanmeldungen von Mitarbeitern sind zwingend unsere oder die Personalfragebogen unseres Software-Partners zu verwenden. Sie können diese von unserer Website im ausfüllbaren pdf-Format herunterladen oder bei uns anfordern. Weiter rechnen wir geringfügige Beschäftigungen (s.g. MiniJobs) künftig nur noch nach Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten Befreiungsantrages als rentenversicherungsfrei ab. Der fernschriftliche oder telefonische Hinweis auf das Vorliegen des Befreiungsantrages wird nicht mehr akzeptiert.
Wir rechnen mit modernster EDV Ihre Löhne und Gehälter ab.
Sämtliche Meldungen (z.B. Meldungen zur Sozialversicherung, Lohnsteueranmeldungen - und -bescheinigungen, ELStAM-Meldungen) werden durch uns erledigt
Die Verdienstabrechnungen schicken wir in Papierform zu Ihnen oder direkt zu Ihren Mitarbeitern.
Wahlweise können alle Lohndaten auch auf unserem Portal eingesehen und (da in PDF-Form gespeichert) jederzeit auch ausgedruckt werden. Das spart Papier.
Sie sind Handwerker oder haben ein Baugeschäft?
Ob Malerhandwerk, Dachdeckerbetrieb, Zimmerer oder Baugeschäft - Baulöhne rechnen wir seit mehr als 15 Jahren ab! Wir Melden direkt an die Sozial- und Urlaubskassen - das spart Ihre Zeit und Ihre Nerven und ist kostengünstiger als Sie denken!
Sie wollen neue Mitarbeiter anmelden?
Hier finden Sie die Personalfragebögen, die Ihnen und uns das Leben leichter machen:
personalfragebogen.pdf
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personalfragebogen_minijobs.pdf
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